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   BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95   

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https://dejure.org/1996,1934
BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95 (https://dejure.org/1996,1934)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1996 - 6 B 8.95 (https://dejure.org/1996,1934)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 6 B 8.95 (https://dejure.org/1996,1934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsrecht: Kein der deutschen Ersten Juristischen Staatsprüfung gleichwertiger italienischer Studienabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erste Juristische Staatsprüfung - Gleichstellung - Juristischer Abschluß an italienischer Universität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2945
  • NVwZ 1996, 1213 (Ls.)
  • EuZW 1997, 640
  • DVBl 1996, 1372
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95
    Auch auf die EG-Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (vgl. NJW 1990, 45), kann sich die Klägerin offensichtlich nicht berufen; denn wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, setzt diese Richtlinie eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus, woran es bei der Klägerin angesichts des noch ausstehenden Vorbereitungsdienstes gerade fehlt; im übrigen regelt sie den unmittelbaren Zugang zum Beruf, während die Klägerin als nächsten Schritt ihre Zulassung zum Vorbereitungsdienst anstrebt, der aber noch einen Teil ihrer Ausbildung darstellt.

    Diese Erwägung steht ersichtlich auch hinter ihrer Bitte, im Hinblick auf ihr Berufsziel, in Deutschland als Rechtsanwältin tätig zu sein, die Richtlinie des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 21. Dezember 1988 (EG-Richtlinie 89/48/EWG, vgl. NJW 1990, 45) auf ihren Fall zumindest sinngemäß anzuwenden.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95
    Die Zulassung der Revision zu dem Zweck, gemäß Art. 177 Abs. 3 EGV eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs herbeizuführen, ist deshalb nicht geboten, weil die richtige Auslegung der von der Klägerin als entscheidungserheblich angesehenen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts durch das Berufungsgericht - und zwar in dem Sinne, daß sie ihren Fall nicht regeln - derart offenkundig ist, daß für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs 283/81 -, DVBl 1983, 267).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95
    Ebensowenig einschlägig ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. März 1993 - RS C - 19/92 (Kraus) -, BayVBl 1993, 589, in dem es um die Voraussetzungen ging, von denen die Genehmigung zum Führen eines in einem anderen Mitgliedsstaat verliehenen akademischen Grades abhängig gemacht werden darf.
  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95
    Auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7. Mai 1991 - RS C - 340/89 (Vlassopoulou) -, NJW 1991, 2073, kann sich die Klägerin offensichtlich schon deshalb nicht berufen, weil es dort um die Zulassung einer Gemeinschaftsangehörigen zum Anwaltsberuf in der Bundesrepublik Deutschland ging, die bereits in ihrem Herkunftsland als Rechtsanwältin zugelassen war.
  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95
    An die insoweit abweichende Würdigung des Berufungsgerichts ist der Senat nicht gebunden; die Frage, ob eine Antragsänderung sachdienlich ist, unterliegt in vollem Umfange der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 3, Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 85.77

    Flurbereinigungsplan - Technische Maßnahmen - Herstellung gemeinschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1996 - 6 B 8.95
    An die insoweit abweichende Würdigung des Berufungsgerichts ist der Senat nicht gebunden; die Frage, ob eine Antragsänderung sachdienlich ist, unterliegt in vollem Umfange der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. November 1989 - BVerwG 6 P 7.87 - Buchholz 251.0 § 68 BaWüPersVG Nr. 3, Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31).
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Nimmt man mit älteren Entscheidungen (etwa BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1978 - 5 C 85.77 - BVerwGE 57, 31 und Beschluss vom 10. Juli 1996 - 6 B 8.95 - Buchholz 451.9 Art. 48 Europäisches Gemeinschaftsrecht, EU-Vertrag Nr. 6 S. 4) eine umfassende Prüfungsbefugnis des Revisionsgerichts an, ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 60.03

    Telekommunikationsrecht, Vergabe von so genannten "Vanity-Nummern"; Markenschutz;

    Die Klägerin kann sich für ihre gegenteilige Auffassung nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Senats vom 10. Juli 1996 (- BVerwG 6 B 8.95 - JZ 1997, 464 ) berufen.
  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an

    Mit der Abweichungsrüge in Bezug auf die Verteilung der Darlegungslast legt der Kläger nicht dar, dass die Erwägungen des Berufungsgerichts und die in der Beschwerdebegründung erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1996 - BVerwG 6 B 8.95 - (NJW 1996, 2945) denselben Rechtssatz betreffen.

    Der Senatsbeschluss vom 10. Juli 1996 (a.a.O.), auf den sich der Kläger beruft, betrifft die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls, die sich von den hier gegebenen unterscheiden, und besagt daher entgegen der Ansicht des Klägers nichts darüber, ob ein Verfahrensmangel vorliegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2005 - 9 S 331/05

    Kein Zugang zur Eignungsprüfung zur Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

    Die Diplomanerkennungsrichtlinie setzt - wie in § 16 Abs. 1 EuRAG jetzt auch ausdrücklich formuliert (vgl. zum früheren Recht: BVerwG, Beschluss vom 26.10.1999, a.a.O., Beschluss vom 10.07.1996 - 6 B 8/95 -, NJW 1996, 2945) - eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Vertragsstaat voraus, die dem Antragsteller den unmittelbaren Zugang zum Rechtsanwaltsberuf in einem Mitgliedsstaat eröffnet.
  • BVerwG, 29.04.2022 - 5 CN 2.21

    Normenkontrolle betreffend eine Zweckentfremdungsverbotssatzung; Auslegung und

    Die Subsumtion der festgestellten Tatsachen unter den rechtlichen Maßstab unterliegt vielmehr - und dies gilt gleichermaßen für das materielle wie das Prozessrecht - der grundsätzlich uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 6 B 8.95 - NJW 1996, 2945 , Urteil vom 14. Oktober 2020 - 8 C 23.19 - BVerwGE 169, 375 Rn. 33 m.w.N. sowie etwa Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 137 Rn. 40).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2006 - 8 PA 136/06

    Anspruch eines Kontingentflüchtlings mit usbekischer Rechtsanwaltszulassung auf

    Eine entsprechende Anwendung dieser Anerkennungsvorschriften, die als Ausnahmeregelung anzusehen sind, ist unzulässig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.7.1996 - 6 B 8/95 -, NJW 1996, 2945 f.; Urt. v. 28.8.1986 - 2 C 38/83 -, NJW 1987, 1779 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1999 - 9 S 1158/97

    Zulassung zur Rechtsanwaltseignungsprüfung

    Die Richtlinie setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus (BVerwG, Beschl. vom 10.7.1996 - 6 B 8.95 -, BayVBl. 1997, 152 (153)).
  • BVerwG, 14.06.2004 - 4 B 24.04

    Bestimmung der Anforderungen an eine Entscheidung über einen Hilfsantrag im

    Insoweit ist das Berufungsurteil mit einem Verfahrensfehler behaftet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1996 - BVerwG 6 B 8.95 - JZ 1997, 463 = Buchholz 451.9 Art. 48 EG-Vertrag Nr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1999 - 5 A 4915/98

    Geltung der Dienstleistungsfreiheit i.R.d. Gemeinschaftsrechts

    vgl. BVerwG, NJW 1996, 2945 im Anschluss an EuGH, NJW 1983, 1257.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2006 - 7 A 4325/05

    Vorliegen eines Verfahrensmangels mangels Entscheidung über einen in einer

    Der von den Klägern zitierte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1996 - 6 B 8.95 -, NJW 1996, 2943 betraf einen anderen Sachverhalt, in dem das Berufungsgericht den Hilfsantrag sachlich nicht beschieden hatte, weil es ihn als unzulässige Klageänderung angesehen hatte.
  • VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 4365/04

    Abschluss; Anerkennung; Arbeitnehmer; Auslegung; Berufsausübung; Berufswahl;

  • OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 2782/96

    BAföG; Grundbedarf für Schüler

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